Betriebssanitäter Aufbaulehrgang
Aufgrund ihrer erweiterten Kenntnisse leisten Betriebssanitäter in Notfallsituationen umfangreichere Hilfe als betriebliche Ersthelfer. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Unternehmen dazu verpflichtet, sie einzusetzen:
– bei mehr als 1.500 anwesenden Versicherten
– bei mehr als 250 anwesenden Versicherten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle es erfordern
– bei mehr als 100 anwesenden Versicherten auf Baustellen
Die Ausbildung zum Betriebssanitäter erfolgt nach Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Als Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hat sie diese in ihrem Grundsatz 304-002 festgeschrieben. Im ersten Schritt ist eine 63 UE umfassende Grundausbildung erforderlich, auf die ein 32 UE umfassender Aufbaulehrgang folgt
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