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Zielgruppe
Personen, die zukünftig gewerblich genutzte Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und warten sollen.
Hintergrund
Gewerblich genutzte Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Zeitabständen (in der Regel jährlich) durch eine befähigte Person überprüft werden. Mit den in dem Seminar erworbenen Kenntnissen sind Sie in der Lage diese Prüfungen eigenständig durchführen zu können. Die DEKRA Akademie bereitet Sie praxisorientiert auf die Aufgaben einer befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten vor.
Nutzen
- Durch die Benennung zur befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten werden Auflagen der Berufsgenossenschaften erfüllt.
- Sie werden auf die Prüftätigkeit als Befähigte Person praxisorientiert vorbereitet
- Sie erwerben die Kenntnis, welche Gefahren von beschädigten Leitern und Tritten ausgehen können
Rechtliche / normative Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1203
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 208-016
- Verein Deutscher Ingenieure (VDI) 4068 Blatt 1 und 3
Inhalte
Theorie:
- Rechtliche Grundlagen
- Leitern und Tritte: Sinn und Zweck, Handhabung DGUV Information 208-016 (BGI 694)
- Aufbau und Konstruktionen von Leitern und Tritten
- DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183
- Wartung, Prüfung und Dokumentation (Prüfbuch)
- Befähigte bzw. Sachkundige Person
Praxis:
- Prüftätigkeit
- Dokumentation der Prüftätigkeit
Prüfung:
- schriftliche Prüfung
- praktische Prüfung
Voraussetzungen
Berufsausbildung im handwerklichen Bereich oder vergleichbare Kenntnisse
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Personen, die zukünftig gewerblich genutzte Leitern und Tritte auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen und warten sollen. Gewerblich
genutzte Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Zeitabständen (in
der Regel jährlich) durch eine befähigte Person überprüft werden. Mit
den in dem Seminar erworbenen Kenntnissen sind Sie in der Lage diese
Prüfungen eigenständig durchführen zu können. Die DEKRA Akademie
bereitet Sie praxisorientiert auf die Aufgaben einer befähigten Person
zum Prüfen von Leitern und Tritten vor. -
Durch die Benennung zur befähigten Person zum Prüfen von Leitern und
Tritten werden Auflagen der Berufsgenossenschaften erfüllt. - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Theorie: Berufsausbildung im handwerklichen Bereich oder vergleichbare KenntnisseZielgruppe
Hintergrund
Nutzen
- Sie werden auf die Prüftätigkeit als Befähigte Person praxisorientiert vorbereitet
- Sie erwerben die Kenntnis, welche Gefahren von beschädigten Leitern und Tritten ausgehen könnenRechtliche / normative Grundlagen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1203
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Information 208-016
- Verein Deutscher Ingenieure (VDI) 4068 Blatt 1 und 3Inhalte
- Rechtliche Grundlagen
- Leitern und Tritte: Sinn und Zweck, Handhabung DGUV Information 208-016 (BGI 694)
- Aufbau und Konstruktionen von Leitern und Tritten
- DIN EN 131, DIN 4567, DIN EN 14183
- Wartung, Prüfung und Dokumentation (Prüfbuch)
- Befähigte bzw. Sachkundige Person
Praxis:
- Prüftätigkeit
- Dokumentation der Prüftätigkeit
Prüfung:
- schriftliche Prüfung
- praktische PrüfungVoraussetzungen